Am 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten. Während viele noch glauben, dass dies nur Online-Shops betrifft, zeigt die Realität: Die digitale Barrierefreiheit ist in der Mitte der Unternehmenskommunikation angekommen. Aber was bedeutet das konkret für deinen Podcast?
1. Die Gretchenfrage: Betrifft es mich überhaupt?
Ob du rechtlich verpflichtet bist, hängt von zwei Faktoren ab: deiner Unternehmensgröße und deiner Funktion.
- Die Kleinstunternehmer-Ausnahme: Wenn du weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigst und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz machst, bist du vom BFSG befreit.
- Öffentliche Stellen: Organisationen oder Behörden unterliegen meist noch strengeren Gesetzen (wie der BITV). Diese müssen oft unabhängig vom Umsatz barrierefrei sein.
- Dienstleistungen im E-Commerce: Wenn deine Webseite nicht nur informiert, sondern aktiv Dienstleistungen verkauft (z.B. kostenpflichtige Abos, Ticket-Buchungen), dann muss der Weg dorthin – inklusive der Medieninhalte – barrierefrei sein.
2. Der Stichtag: Was passiert mit alten Folgen?
Keine Sorge: Du musst nicht dein komplettes Archiv ab 2018 nachbearbeiten.
- Inhalte vor dem 28.06.2025: Gelten als Archiv-Inhalte und sind von der Pflicht ausgenommen.
- Inhalte nach dem 28.06.2025: Wenn du unter das Gesetz fällst, müssen neue Folgen barrierefrei bereitgestellt werden.
3. Die Checkliste: Was muss ich konkret tun?
Barrierefreiheit bei Podcasts besteht aus zwei Komponenten: der Technik (Player) und dem Inhalt (Audio).
- Der Player: Er muss per Tastatur bedienbar sein (nicht jeder nutzt eine Maus!), Screenreader-kompatibel/ Tab steuerbar sein und ausreichende Kontraste bieten (u.a. der Player von Poidgee)
- Das Transkript (Textalternative): Das ist der wichtigste Punkt für Podcasts. Menschen mit Hörbehinderung müssen den Inhalt lesen können. Ein Transkript unter der Folge ist hier der Goldstandard. Hier wird Full-Verbatim-Transkriptionen zur Pflicht.
Geräusche:
Kontextrelevante Geräusche werden ergänzt, z. B. [Telefon klingelt], [Lachen], sofern sie für das Verständnis wichtig sind.
Sprecherkennung:
Erfolgt standardmäßig (z. B. S1, S2).
Nonverbale Elemente:
Einfache hörbare Reaktionen wie (lacht) oder (seufzt) sind möglich. - Barrierefreiheitserklärung: Verpflichtete Unternehmen müssen auf ihrer Seite transparent machen, was bereits barrierefrei ist und wo es noch hakt.
Fazit
Auch wenn du als Kleinstunternehmer nicht gesetzlich gezwungen wirst: Barrierefreiheit ist ein Reichweiten-Hebel. Transkripte verbessern dein SEO massiv und machen deinen Content für Menschen zugänglich, die in der Bahn ihre Kopfhörer vergessen haben oder schlichtweg nicht hören können.
Wenn du Frage dazu hast, oder Unterstützung benötigst, nimm gerne Kontakt mit uns auf.